Wir sind ein im Land Brandenburg anerkannter Betreuungsverein nach § 1818f des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dem Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes im Land Brandenburg (Brandenburgisches Betreuungsorganisationsausführungsgesetz
BbgAGBtOG.
Zuständiges Gericht für unsere Region ist das
Amtsgericht
Luckenwalde
Lindenallee 16
14943 Luckenwalde
Telefon (03371) 601172
Das Betreuungsrecht ist in neuer Form gültig seit Januar 2023.
Nach § 1814 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer für ein Volljährigen bestellt, wenn bei der betroffenen Person eine Unterstützungsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer Krankheit oder Behinderung beruht.
Der rechtliche Betreuer übernimmt nur Aufgaben, in denen die Betreuung erforderlich ist. Mehr zu den Aufgaben des Betreuers
Bei Angelegenheiten die durch andere Hilfen (ohne gesetzlichen Vertreter) besorgt werden können, ist die Betreuung nicht erforderlich.
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