Betreuungsverein Luckenwalde e.V.Wir beseitigen Hindernisse
Anerkannter Betreuungsverein im Land Brandenburg

Anerkannter Betreuungsverein

Wir sind ein im Land Brandenburg anerkannter Betreuungsverein nach externe Website § 1818f des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dem Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes im Land Brandenburg (Brandenburgisches Betreuungsorganisationsausführungsgesetz
externe Website BbgAGBtOG.

Betreuungsgericht

Zuständiges Gericht für unsere Region ist das

externe Website Amtsgericht Luckenwalde
Lindenallee 16
14943 Luckenwalde
Telefon (03371) 601172

Info

Das Betreuungsrecht ist in neuer Form gültig seit Januar 2023.

externe Website siehe Betreuung (Recht) bei wikipedia

Betreuungsrecht

Was ist eine Betreuung?

Nach externe Website § 1814 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer für ein Volljährigen bestellt, wenn bei der betroffenen Person eine Unterstützungsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer Krankheit oder Behinderung beruht.

Aufgaben

Der rechtliche Betreuer übernimmt nur Aufgaben, in denen die Betreuung erforderlich ist. Mehr zu den Aufgaben des Betreuers

Bei Angelegenheiten die durch andere Hilfen (ohne gesetzlichen Vertreter) besorgt werden können, ist die Betreuung nicht erforderlich.

Selbst Betreuer werden?

 

 

 

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