Wir sind ein im Land Brandenburg anerkannter Betreuungsverein nach
§ 1908f des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dem Gesetz zur Ausführung des
Betreuungsgesetzes im Land Brandenburg (Brandenburgisches Betreuungsausführungs-gesetz
BtAusfGBbg.
Zuständiges Gericht für unsere Region ist das
Amtsgericht
Luckenwalde
Lindenallee 16
14943 Luckenwalde
Telefon (03371) 601172
Das Betreuungsrecht in dieser Form ist gültig seit Januar 1992 und reformierte die Regelungen zur Vormundschaft mit dem Ziel, Betroffene beim selbstbestimmten Leben zu unterstützen.
Nach § 1896 des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird durch das Betreuungsgericht
ein Betreuer für denjenigen Volljährigen bestellt, der auf Grund
einer psychischen Krankheit oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten
ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann.
Der rechtliche Betreuer übernimmt nur Aufgaben, in denen die Betreuung erforderlich ist. Mehr zu den Aufgaben des Betreuers
Bei Angelegenheiten die durch andere Hilfen (ohne gesetzlichen Vertreter) besorgt werden können, ist die Betreuung nicht erforderlich.
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